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Die teilnehmende Person zahlt einen Unkostenbeitrag in Höhe von 5,00 €. Sie versichert dem Veranstalter, dass der Zustand des Fahrrades verkehrssicher ist und den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere §§ 63 und 67 StVZO) genügt. Der Veranstalter haftet der teilnehmenden Person für Schäden, welche während der Tour de Tolérance entstehen, nur dann, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
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